1. Die Motocross-Trainingsstrecke ist Teil eines militärischen Gebietes, der Benützer hat sich vor Benutzung der Rennstrecke selbst darüber zu informieren, dass die Trainingsstrecke aus militärischen Gründen nicht für die Benützung gesperrt ist. (Homepage und WhatsApp Gruppe)

2. Der Benützer hat sich vor und während der Benutzung der Rennstrecke selbst darüber zu informieren, dass sich keine Gegenstände oderPersonen in der Trainingsstrecke befinden und der Zustand der Trainingsstreckeeine gefahrlose Benützung für den Benutzer und/oder Dritte zulässt.

3. Die Trainingsstrecke ist nur nach Maßgabe der persönlichen und technischen Kenntnisse und Fähigkeiten des Benützers und seiner Motocross Maschine zu verwenden.

4. Die Benützung der Trainingsstrecke ist nur zum Zwecke des Trainingsmit einer Motocross Maschine und nur im Rahmen des auf der Homepagedargestellten Streckenverlaufs zulässig. Kinder bis 16 Jahre und Anfänger dürfen nur die auf der Homepage ersichtliche eigene Kinder- und Anfängerstrecke benützen.

5. Das Fahrverhalten auf der Trainingsstrecke hat der Benützer sozu wählen, dass er weder sich noch Dritte gefährdet oderGegenstände beschädigt.

6. Die Benützung der Trainingsstrecke erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benützer nimmt zur Kenntnis, dass das Trainingsgelände nicht abgesperrt ist und nicht laufend vom Verein kontrolliert bzw. gewartet wird. Mit plötzlich auftretenden Hindernissen hat der Benützer daher während der Benützung des Trainingsgeländes zu rechnen und sein Fahrverhalten darauf einzustellen. Eine Haftung des Vereins für Personenschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Der Benützer der Trainingsstrecke haftet dem Verein für sämtliche Schäden und Nachteile bei Zuwiderhandlung gegen die oben angeführten Benützungsbedingungen und hält den Verein gegenüber AnsprücheDritter, welcher Art auch immer, schad- und klaglos.